Ihr Rechtsanwalt in Fulda: André Mosler

Herzlich Willkommen auf der Homepage von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht Andre Mosler in Fulda.

Meine Kanzlei verfügt über eine Zweigstelle in Kassel.

Ich bin im Jahr 2004 als Rechtsanwalt in Fulda zugelassen worden und als solcher zu Ihrer Vertretung vor allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten berechtigt.

 

Schwerpunkte als Rechtsanwalt in Fulda

Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Fulda sind das Verkehrsrecht, das Versicherungsrecht und das Medizinrecht. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Versicherungsrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Im Versicherungsrecht bearbeite ich für Versicherungsnehmer, Versicherungsvertreter, für Versicherungsmakler, und für Versicherer Mandate aus dem privaten Versicherungsrecht. Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es unzählige Versicherungsbedingungen, die sich von Versicherungsvertrag zu Versicherungsvertrag wesentlich unterscheiden können. Oft entscheiden feine Unterschiede in der Formulierung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs. Von den Gerichten sind über die Jahre unzählige Urteile zum Versicherungsrecht ergangen. Das seit dem 01.01.08 geltende neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird jetzt in der täglichen Praxis von Versicherern, Rechtsanwälten und Gerichten angewendet. Das neue Recht wird viele Fragen auf. Diese offenen Fragen eröffnen Gestaltungschancen schaffen aber auch Unsicherheit. Es gilt im Interesse des Mandanten diesen Spielraum zu nutzen.

Im Verkehrsrecht vertrete ich Sie u. a. im Bereich der Unfallregulierung, sowie im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Strafrechts. Dort wird der Mandant etwa mit dem Vorwurf der Verkehrsunfallflucht, Trunkenheitsfahrt oder der Körperverletzung konfrontiert. Anders als manche Kfz-Werkstätten oder Versicherungen vorbringen, können nur Rechtsanwälte Sie nach einem Verkehrsunfall unabhängig vertreten und Ihren Schaden interessengerecht geltend machen. Die Probleme des Sachschadens, wie z.B. wirtschaftlicher Totalschaden, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten und Nutzungsausfall kann ich als unabhängiger Rechtsanwalt in Ihrem Interesse beurteilen. Im Bereich der Personenschäden sind Schmerzensgeld über Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden bis zu vermehrtem Aufwand, geltend zu machen.